HRM-Newsletter Personalrecht - 03/2008

Der demographische Wandel ist in den Unternehmen angekommen. Auch wer sich noch nicht mit der entsprechender Personalplanung, geeigneten Weiterbildungsinstrumenten und einem attraktiven Personalmarketing für die Zukunft gerüstet hat, kommt heute an einer zentralen Aufgabe nicht mehr vorbei: der Betrieblichen Altersvorsorge. Auch wir zollen dieser Entwicklung ihr Tribut und liefern Ihnen von nun an in Kooperation mit der Anwaltskanzlei Lovells LLP eine neue Rubrik zu dem Thema.


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Personalrecht














Sehr geehrte Damen und Herren,

der demographische Wandel ist in den Unternehmen angekommen. Auch wer sich noch nicht mit der entsprechender Personalplanung, geeigneten Weiterbildungsinstrumenten und einem attraktiven Personalmarketing für die Zukunft gerüstet hat, kommt heute an einer zentralen Aufgabe nicht mehr vorbei: der Betrieblichen Altersvorsorge. Auch wir zollen dieser Entwicklung ihr Tribut und liefern Ihnen von nun an in Kooperation mit der Anwaltskanzlei Lovells LLP eine neue Rubrik zu dem Thema.

Außerdem informieren Sie wie gewohnt Fachanwälte der Kanzleien "Eckert, Klette & Kollegen" und "Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht" über Änderungen im Arbeitsrecht. Wie können Unternehmen die Rückzahlung von Aus- und Weiterbildungskosten nach der Kündigung eines Mitarbeiters zurückfordern? Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr? Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in der aktuellen Ausgabe des HRM-Newsletters Personalrecht.

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AKTUELLES IN KÜRZE
Neues vom Arbeitsrecht - März 2008
Wer einen befristeten Arbeitvertrag verlängern möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Mit einer aktuellen Entscheidung liefert das Bundesarbeitsgericht nun wieder einmal Stoff für Personaler. Auch zu den Fragen, ob die Ausbildungsvergütung angemessen ist, wann Unternehmen schwerbehinderte Arbeitnehmer kündigen dürfen oder inwiefern Mitarbeiter ein Recht auf bezahlten Mindestjahresurlaub haben, geben neue BAG-Urteile Auskunft. Verschaffen Sie sich über diese und weitere Themen einen aktuellen Überblick.
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ARBEITSRECHT
Rückzahlung von Fortbildungskosten
In Vereinbarungen mit Arbeitnehmern sind Rückzahlungsklauseln für Aus- und Fortbildungskosten grundsätzlich zulässig. Laut Bundesarbeitsgericht benachteiligen Arbeitgeber die Arbeitnehmer damit nicht generell in unangemessener Weise. Allerdings müssen die Dauer der Fortbildung und die Dauer der Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen.
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Deutlicher Hinweis auf Abfindungshöhe bei Kündigung nach § 1a KSchG
Nach § 1a KSchG haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und im Kündigungsschreiben darauf verweist, dass dem Arbeitnehmer, falls er die Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage verstreichen lässt, eine Abfindung zusteht. Die Arbeitsvertragsparteien können zwar eine geringere Abfindung vereinbaren, der Arbeitgeber muss aber auf diese Möglichkeit im Kündigungs- schreiben deutlich hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr.
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
BAG fordert Mindestausstattung von "Rentner-GmbHs"
Bei einem Unternehmenskauf im Wege des "Asset Deals" gehört die Frage, was mit Pensionsverbindlichkeiten gegenüber Rentnern und mit unverfallbarer Anwartschaft ausgeschiedenen Arbeitnehmern geschehen soll, oft zu den entscheidenden Punkten, die im Rahmen der Transaktion gelöst werden müssen. Denn diese Verbindlichkeiten gehen - im Rahmen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB, der bei einem "Asset Deal" regelmäßig gegeben ist - nicht auf den Erwerber über (da mit Rentnern und Ausgeschiedenen kein aktives Arbeitsverhältnis mehr besteht), sondern bleiben beim Veräußerer bestehen.
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Portabilitäts-Richtlinie vorerst "auf Eis"
Seit 2005 kursiert der Entwurf für die (damals noch so genannte) "EU-Portabilitätsrichtlinie"; diese hatte seitdem - aufgrund der mit ihr einher gehenden finanziellen Belastungen für Arbeitgeber - für heftige Diskussionen in Politik und Industrie gesorgt. Der Rat der Europäischen Union hat nun in seiner Sitzung vom 5. Dezember 2007 beschlossen, diesen Richtlinien-Entwurf vorerst nicht weiter zu verfolgen.
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BUCHTIPP
Bährle, R.J.: Arbeitsrecht für Arbeitgeber
"Arbeitsrecht für Arbeitgeber", diesen Titel hat Ralph Bährles Werk zu Recht. Komplizierte akademische Herleitungen und seitenlange juristische Meinungsstreitigkeiten finden Sie nicht in diesem Buch.
Roter Faden ist vielmehr die Frage: Welche Informationen benötigt der Praktiker für seine tägliche Arbeit? Bei der Beantwortung ist dem Autor eine Punktlandung gelungen.
Er bietet auf fast 300 Seiten eine umfassende Darstellung des praxisrelevanten Individualarbeitsrechts.
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DIE AUTOREN
Dr. Anett BöhmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Michael EckertMichael Eckert
Eckert, Klette & Kollegen
Bernd KlemmBernd Klemm
Lovells LLP

Andreas MörckeAndreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen


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