HRM-Newsletter Personalrecht - 02/2010

Die deutschen Kündigungsfristen sind nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs unzulässig. Was das für die Praxis heißt, erfahren Sie in dieser neuen Ausgabe des Newsletters Personalrecht nach der Winterpause.


HRM-Newsletter
Personalrecht
Sehr geehrte Damen und Herren,

die deutschen Kündigungsfristen sind nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs unzulässig. Was das für die Praxis heißt, erfahren Sie in dieser neuen Ausgabe des Newsletters Personalrecht nach der Winterpause.

Außerdem können Sie sich darüber informieren, ob unzureichende Deutschkenntnisse ein Kündigungsgrund sind und inwiefern ein Arbeitgeber Sonntagsarbeit anordnen darf. Neben aktuellen Kurznachrichten haben Sie die Gelegenheit, sich in punkto Verhältnismäßigkeit von betriebsbedingten Kündigungen, Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsvorsorge, die Verpflichtung externer Versorgungsträger zur Auskunft gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein und vieles mehr auf den neuesten Stand zu bringen.

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FRAGE & ANTWORT
Wir beantworten Ihre Fragen zum Arbeitsrecht
Sie sind in Ihrer Berufspraxis auf ein arbeitsrechtliches Problem gestoßen? Wenn Sie eine Frage an HRM.de stellen, haben Sie die Chance, dass Ihnen ausgewiesene Experten dabei helfen. Die Redaktion der Zeitschrift „Arbeit + Arbeitsrecht“, die seit kurzem offizieller Medienpartner von HRM.de ist, wählt einmal im Monat eine Frage für unseren Newsletter aus.
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ARBEITSRECHT
Aktuelles in Kürze – Februar 2010
Dr. Annett BoehmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Inwiefern sind berufliche Altersgrenzen in bestimmten Branchen zulässig? Darf ein Unternehmen einen ausländischen Arbeitnehmer auffordern, einen Deutschkurs zu besuchen? Liegt eine Diskriminierung wegen vermuteter Behinderung vor, wenn ein Arbeitgeber einen Bewerber im Vorstellungsgespräch nach Krankheiten fragt, die häufig zu einer Behinderung führen? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie in diesem Beitrag.
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Multikulturelle Teams sind meist kreativer und innovativer als die Konkurrenz. Daher ist das Thema der aktuellen Ausgabe von Arbeit und Arbeitsrecht: Warum immer mehr Unternehmen der Devise „Je vielfältiger, desto besser“ folgen. Zudem: Das AGG in der Praxis und das neue Gendiagnostikgesetz. In AuA 3/10: Das Personalmanagement im Fusionsprozess.
Europäischer Gerichtshof verwirft deutsche Norm
Auswirkungen für die arbeitsrechtliche Praxis
Dr. Wolfgang LipinskiDr. Wolfgang Lipinski
Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

Benjamin KummBenjamin Kumm
Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

Der Europäische Gerichtshof hat am 19. Januar 2010 für den ersten arbeitsrechtlichen Paukenschlag dieses Jahres gesorgt und eine geltende deutsche Gesetzesregelung für europarechtswidrig erklärt. Er wies die deutschen Arbeitsgerichte an, die Vorschrift, die bei der Berechnung von Kündigungsfristen eine Rolle spielt, nicht mehr anzuwenden. Die Entscheidung hat jedoch noch weitere wichtige Auswirkungen.
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Kündigungsgrund: unzureichende Deutschkenntnisse
Andreas MoerckeAndreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen

Die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, in deutscher Sprache abgefasste Arbeitsanweisungen zu lesen. So verfolgt der Arbeitgeber ein legitimes und insbesondere nicht diskriminierendes Ziel, wenn er – zum Beispiel aus Gründen der Qualitätssicherung – schriftliche Arbeitsanweisungen einführt und verlangt, dass seine Arbeitnehmer diese Anweisungen auch lesen können.
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Anordnung von Sonntagsarbeit möglich
Dr. Annett BoehmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Arbeitgeber dürfen regelmäßig schon aufgrund ihres Weisungsrechts gesetzlich oder kollektiv-rechtlich erlaubte Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen. Eine ausdrückliche Ermächtigung im Arbeitsvertrag ist hierzu nicht erforderlich. Fehlt im Arbeitsvertrag eine ausdrückliche Regelung über die Verteilung der Arbeitszeit, kommt selbst bei jahrzehntelanger Beschränkung der Arbeitszeit auf Werktage grundsätzlich kein dauerhafter Ausschluss von Sonn- und Feiertagsarbeit in Betracht.
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Alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit
Erst nach Kurzarbeit betriebsbedingt kündigen?
Im November 2009 hat die neue Bundesregierung beschlossen, die Bezugsdauer von Kurzarbeit erneut bis zum 31.12.2010 auf 18 Monate zu verlängert. Dennoch kommen viele Unternehmen um betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr herum. Doch dürfen sie betriebsbedingt kündigen, wenn sie das Instrument der Kurzarbeit nicht ausgeschöpft haben?
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LOHNPRAXIS
Neues aus der LohnPraxis – Februar 2010
Die Bundessteuerberaterkammer möchte das Lohnsteuer- und SV-Recht angleichen und hat dazu Vorschläge erarbeitet. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag. Lesen Sie außerdem, inwiefern Sie den ursprünglich ausgemachten Auszahlungszeitpunkt einer Abfindungszahlung aus steuerlichen Gründen nach hinten verschieben dürfen und was es neues mit Personalrabatten von Automobilhersteller oder -händler auf sich hat.
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Frisch, fromm, fröhlich, frei
Mit dem Jahressteuergesetz 2009 hat der Gesetzgeber rückwirkend zum 1.1.2008 eine neue Steuerbefreiungsvorschrift ins Leben gerufen. Als Arbeitgeber können Sie Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung ihrer Arbeitnehmer erbringen. Diese sind nach Maßgabe von § 3 Nr. 34 eStG steuerfrei und entsprechend beitragsfrei in der Sozialversicherung. Dafür müssen Sie jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.
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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Versorgungszusagen für Vorstände und Geschäftsführer: Abweichen von Schutzbestimmungen des BetrAVG
Bernd KlemmBernd Klemm
Lovells LLP

Das Bundesarbeitsgericht hat sich erstmalig mit der Frage beschäftigt, inwiefern Arbeitgeber zu Lasten von Organmitgliedern von bestimmten Schutzvorschriften des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) abweichen können. Zwar ist das BetrAVG in erster Linie ein Arbeitnehmerschutzgesetz, allerdings können unter gewissen Voraussetzungen auch solche Personen unter das BetrAVG fallen, denen aus Anlass ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen Versorgungsleistungen zugesagt wurden – also auch Mitglieder des Vorstands.
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Arbeitgeber aufgepasst: Verpflichtung externer Versorgungsträger zur Auskunft gegenüber dem Pensions-Sicherungs-Verein?
Bernd KlemmBernd Klemm
Lovells LLP

Um bei Insolvenz des Arbeitgebers die Rentenzahlungen an die Arbeitnehmer übernehmen zu können, ist der Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung auf die Pflichtbeiträge der Arbeitgeber angewiesen. Bisher sind jedoch zahlreiche Arbeitgeber ihrer Erstanmeldungspflicht nicht nachgekommen. Als Konsequenz daraus hat der PSV begonnen, verschiedene Unterstützungskassen durch Verwaltungsakt dazu zu verpflichten, die Namen ihrer Trägerunternehmen zu nennen.
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BUCHTIPP
Steffen Raab, Thomas Pochadt: „Zeitwertkonten. Ein unterschätztes Arbeitszeitmodell“
Das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi II“), das im Januar 2009 in Kraft getreten ist, hat viele Unklarheiten im Bereich der Zeitwertkonten geschaffen. Das Buch von Raab und Pochadt möchte dabei Hilfe leisten, das komplexe Modell allen Beteiligten verständlich zu machen.
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HRM-Newsletter Personalrecht - 02/2010
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