HRM-Newsletter Personalrecht - 02/2008

Unser HRM-Newsletter Personalrecht geht in die zweite Runde. Und nicht nur das: Ab sofort werden wir Sie jeden Monat mit aktuellen Änderungen und Neuerung im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht versorgen. Aktuelle Urteile haben beispielweise in punkto befristete Verträge, Kündigung leistungsschwacher Mitarbeiter oder für fehlende Zielvereinbarungen neue Stolperfallen offenbart. Neues gibt es auch zum Thema Lohnsteuerrichtlinien.


Newsletter
Personalrecht






Sehr geehrte Damen und Herren,

unser HRM-Newsletter Personalrecht geht in die zweite Runde. Und nicht nur das: Ab sofort werden wir Sie jeden Monat mit aktuellen Änderungen und Neuerung im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht versorgen.

Aktuelle Urteile haben beispielweise in punkto befristete Verträge, Kündigung leistungsschwacher Mitarbeiter oder für fehlende Zielvereinbarungen neue Stolperfallen offenbart. Neues gibt es auch zum Thema Lohnsteuerrichtlinien. Über diese und weitere Themen informieren Sie in diesem Newsletter Fachanwälte der Kanzleien "Eckert, Klette & Kollegen", "Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht" sowie "Jürgenmeyer & Partner".

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AKTUELLES IN KÜRZE
Neue Entscheidungen im Arbeitsrecht
Mit welchen Auswirkungen auf die Entgelt- zahlungen muss ein Unternehmen rechnen, wenn es Mitarbeiter von der Arbeitsleistung freistellt? Gilt das AGG auch für die betriebliche Altersvorsorge? Ist eine schlechtere Bezahlung von Teilzeitkräften rechtens? Antworten auf diese und weitere Fragen zu aktuellen Urteilen im Arbeitsrecht finden Sie in dieser Rubrik.
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ARBEITSRECHT
Kündigung leistungsschwacher Mitarbeiter
Wann gilt eine schwache oder fehlerhafte Performance eines Mitarbeiters als Minder- leistung, die eine Kündigung rechtfertigt? Diese Frage beantwortet das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil: Die verhaltensbedingte Kündigung eines leistungsschwachen Arbeitnehmers kann gerechtfertigt sein, wenn dieser fehlerhaft arbeitet. Doch der Arbeitnehmer genügt seiner Vertragspflicht, wenn er "unter angemesser Ausschöpfung seiner persönliche Leistungsfähigkeit" arbeitet.
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Ein gefährliches Unterfangen: befristete Arbeitsverträge verlängern
Ein sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag birgt viele Tücken - insbesondere wenn der Arbeitgeber ihn verlängern möchte. Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichtes bestätigt eine Entscheidung aus dem Jahr 2006: Solche Vertragsverlängerungen sind häufig unwirksam und führen damit zum Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses.
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Unterlassene Zielvereinbarung: Unternehmen müssen Schadensersatz leisten
Hat ein Unternehmen mit einem Mitarbeiter keine Zielvereinbarungen für das laufende Jahr getroffen, kann das teuer werden - zumindest wenn das Unternehmen im Arbeitsvertrag eine Bonuszahlung für den Fall der Zielerreichung zugesichert hat. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber in diesem Fall zum Schadensersatz gegenüber dem Arbeitnehmer verpflichtet. Die Höhe des Schadensersatzanspruches hängt dabei vor allem von dem vertraglich vereinbarten Bonus ab.
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STEUERRECHT
Lohnsteuerrichtlinien 2008
Der Bundesrat hat am 12.10.2007 neue Lohnsteuerrichtlinien verabschiedet, die ab dem 01.01.2008 angewendet werden müssen. Die inhaltlichen Änderungen betreffen vor allem die Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts und die Behandlung von zinsverbilligten oder unverzinslichen Arbeitgeberdarlehen.
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Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Nutzung eines Dienstwagens
Unternehmen nutzen ihre Firmenwagen nicht nur geschäftlich. Viele erlauben ihren Mitarbeitern, Dienstfahrzeuge auch privat einzusetzen - für den Weg zur Arbeit oder für andere private Fahrten. Tragen die Mitarbeiter die Betriebskosten zum Teil selbst, können sie diese Ausgaben unter bestimmten Umständen als Werbungskosten abziehen.
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BUCHTIPP
Käppel, M. / Wolf, K.: AGG - Das neue Gleichbehandlungsgesetz
Unter den zahlreichen Neuerscheinungen, die das 2006 in Kraft getretene AGG ausgelöst hat, sticht dieser Praxisleitfaden wohltuend hervor. Er ist weder Kommentar noch Lehrbuch, was der Sprache, Gliederung und Darstellungsform sehr bekommt; zahlreiche Hinweise auf Gerichtsentscheidungen und Literaturstimmen vermitteln aber die handwerkliche Kompetenz, die der Nutzer für seine eigene Rechtssicherheit erwartet.
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DIE AUTOREN
Wolfram BläsiWolfram Bläsi
Jürgenmeyer & Partner

Annett BöhmDr. Annett Böhm
Naegele - Kanzlei für Arbeitsrecht

Michael EckertMichael Eckert
Eckert, Klette & Kollegen

Andreas MörckeAndreas Mörcke
Eckert, Klette & Kollegen


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