Staatliche Zuschüsse für Personalentwicklung

Wie Sie von der staatlichen Weiterbildungsunterstützung profitieren

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat Anfang 2008 beschlossen, Unternehmen, die bei schlechter Auftragslage die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter fördern, finanziell stärker zu unterstützen. Noch zögern jedoch viele Betriebe, das Angebot anzunehmen. Ein Grund: Die Vielzahl der Förderungsformen stiftet Verwirrung und Unsicherheit. Abhilfe schaffen kann hierbei die diesjährige Fachmesse Zukunft Personal. Sie bietet einen Überblick über die entsprechenden Qualifizierungen.
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Chancen und Karriere
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EIN LOHNENDER EINSATZ

Warum Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter fördern sollten, liegt auf der Hand: Bleiben Aufträge aus, können sie die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten dennoch sinnvoll nutzen. Auf lange Sicht spricht insbesondere der demografiegetriebene Fachkräftemangel für ein solches Engagement. Wer heute schon das eigene Personal fördert, hat im „War for Talents“ zukünftig bessere Karten. Doch auch auf kurze Sicht lohnt sich der Einsatz für die Weiterbildung der Mitarbeiter: Unternehmen müssen ihre Beschäftigten nicht freistellen und sobald die Auftragslage sich wieder bessert, können sie auf kompetenteres Personal zurückgreifen.

Deshalb unterstützt das BMAS Unternehmen mit seiner Initiative „Qualifizieren statt Entlassen“ und zwar in zweierlei Hinsicht: Zum einen erhalten Firmen auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit (BA)Zuschüsse für die Weiterbildung von Mitarbeitern in Kurzarbeit. Bis zum Jahr 2008 galt diese Regelung nur für Bezieher von Transferkurzarbeitergeld. Zum anderen können Betriebe für gering qualifizierte oder ältere Arbeitnehmer in Weiterbildung auch dann einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt und zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten, wenn diese nicht in Kurzarbeit beschäftigt sind.

QUALIFIZIERUNG IN KURZARBEIT

Finanzielle Unterstützung erhalten Unternehmen für „spezifische“ und „allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen“ nicht gering qualifizierter Kurzarbeiter. „Spezifische Weiterbildungsmaßnahmen“ dienen in erster Linie dazu, unmittelbar für den Arbeitsplatz benötigte Kenntnisse zu vermitteln. Die Grundförderung liegt für diese Art der Weiterbildung bei 25 Prozent der Lehrgangskosten. „Allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen“ sind unabhängig von der aktuellen Tätigkeit auf die Beschäftigungsfähigkeit eines Mitarbeiters ausgerichtet. Darunter fallen etwa kaufmännische und technische Lehrgänge oder EDV-Basisqualifikationen. Die BA erstattet dafür mindestens 60 Prozent der Kosten.

Kleine und mittlere Unternehmen können bei beiden Weiterbildungsformen zusätzlich eine Erhöhung beantragen – kleinere Unternehmen um 20 Prozent und mittlere um 10 Prozent. Für ältere und behinderte Arbeitnehmer ist eine teilnehmerbezogene Erhöhung um 10 Prozent möglich. Insgesamt fördert die BA bis zu 80 Prozent der anerkannten Lehrgangskosten.

Möchten Unternehmen gering Qualifizierte weiterbilden, die über keinen Berufsabschluss verfügen oder die seit mehr als vier Jahren in an- oder ungelernter Tätigkeit beschäftigt sind, greifen die Vorschriften des Dritten Sozialen Gesetzbuches (SGB III) und unterliegen somit dem Bildungsgutscheinverfahren. Hierbei übernimmt die BA die vollen Lehrgangskosten.

Die Agenturen für Arbeit erstatten grundsätzlich die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung, die auf Kurzarbeit entfallen. Für Mitarbeiter, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können für diese Zeit die Beiträge sogar zu 100 Prozent übernommen werden. Die Dauer der Weiterbildung sollte grundsätzlich nicht über die geplante Kurzarbeit hinausgehen. Innerhalb dieses Rahmens kann sie sich jedoch am Qualifizierungsbedarf des Arbeitnehmers orientieren. Steht bereits vor Beginn der Weiterbildung fest, dass sie nicht vor Ende der Kurzarbeit abgeschlossen werden kann, ist trotzdem eine anteilige Förderung möglich. Dauert die Qualifizierung wider Erwarten länger als die geplante Kurzarbeit, kann die Förderung weiter erfolgen, wenn der Abschluss kurz bevorsteht. So möchte die BA Abbrüche der Maßnahmen vermeiden.

QUALIFIZIERUNG VON MITARBEITERN, DIE NICHT IN KURZARBEIT BESCHÄFTIGT SIND

Mit dem Konjunkturpaket vom Anfang dieses Jahres hat das BMAS zusätzlich die bestehenden Qualifizierungsprogramme außerhalb der Kurzarbeit ausgeweitet: Das Bundesprogramm WeGebAU, das bis dahin der Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Mitarbeitern diente, steht nun allen offen, deren Aus- oder Weiterbildung länger als vier Jahre zurückliegt.

Hierbei erstattet die BA den Beschäftigten zum Nachholen eines Berufsabschlusses unabhängig von der Unternehmensgröße die kompletten Weiterbildungskosten. Darüber hinaus können sie einen Zuschuss für alle übrigen notwendigen Weiterbildungskosten erhalten. Auch ältere Beschäftigte ab dem 45. Lebensjahr, die für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten, können von einer vollen Übernahme der Weiterbildungskosten profitieren. Für den Arbeitgeber ist ebenfalls eine Kostenentlastung vorgesehen: Er erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge, wenn er den Beschäftigten unter Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Weiterbildung freistellt.

ZERTIFIZIERUNG ERFORDERLICH

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber oder Betriebsrat für gering und nicht gering qualifizierte Arbeitnehmer – ob in Kurzarbeit oder nicht – die Qualifizierung beantragen. In allen Fällen sind nur solche Weiterbildungen förderungswürdig, die nach der Annerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zugelassen sind. Dies gilt jeweils für den Träger und die Maßnahme.

Ausnahmen sind denkbar, wenn zeitnah oder regional keine Bildungseinrichtung ein adäquates Angebot vorweisen kann. Dann haben in Absprache mit der Agentur für Arbeit auch nicht zugelassene Träger die Möglichkeit, Weiterbildungen durchzuführen. Auch bei „spezifischen Weiterbildungsmaßnahmen“ gibt es Ausnahmen: Wenn das Unternehmen den Weiterbildungsbedarf in einem entsprechenden Qualifizierungsplan nachvollziehbar begründet, kann es auch im Betrieb mit eigenen Mitarbeitern als Trainerpersonal geförderte Weiterbildungen durchführen.

INFORMATIONSANGEBOT AUF DER MESSE ZUKUNFT PERSONAL

Vor jeder Weiterbildung, für die Unternehmen die genannten Zuschüsse beantragen möchten, sollte ein Beratungstermin mit der lokalen Agentur für Arbeit stehen. Wer sich jedoch schon vorher darüber informieren möchte, welche förderungswürdigen Weiterbildungen für das eigene Unternehmen konkret in Frage kommen, kann die Messe Zukunft Personal vom 22. bis 24. September in Köln als Plattform dafür nutzen. Europas größte Fachmesse für Personalmanagement ist in drei Hallen unterteilt – eine davon (Halle 5.2, „Professional Training & Learning“) ist ausschließlich dem Thema Weiterbildung gewidmet. Bei der diesjährigen Zukunft Personal zeigen mehr als 200 Weiterbildungseinrichtungen ihr Portfolio. Viele davon bieten AZWV-zertifizierte Lehrgänge an. Eine Auswahl:
Darüber hinaus kommen zahlreiche Weiterbildungsanbieter für eine Einzelfallzulassung in Frage, so dass sich Personalentwickler auf der Messe auch an den gewünschten Inhalten orientieren können. Die Weiterbildungshalle verfügt neben drei Praxisforen, in denen Aussteller den Besuchern einen Einblick in ihre Dienstleistungen geben, über zwei „Aktionsflächen Training“. Hier bekommen Personalverantwortliche Kostproben aus dem Programm einzelner Trainer und können sich so ein gutes Bild von deren Fähigkeiten machen.

Den Informationsstand zum Dienstleistungsangebot der Bundesagentur für Arbeit finden Interessierte in Halle 5.1, K.42.

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung der Messe: www.zukunft-personal.de
Diskutieren Sie mit - zum Thema Weiterbildung im CHANCEN UND KARRIERE Personalerforum: www.chancenundkarriere.de/forum

Autorin:

Stefanie Hornung
Chefredaktion HRM.de




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