Der Ruhestand geht im Normalfall mit dem Bezug der [wiki:Gesetzliche Rentenversicherung] oder [wiki:Pension (Altersvorsorge)] einher und betitelt höflich den letzten Lebensabschnitt eines Menschen. Der Ruhestand beginnt normalerweise mit dem Monat, der der Vollendung des 65. Lebensjahres folgt.
Als Vorruhestand bezeichnet man eine gleichfalls durch Pensions- oder Rentenzahlung finanzierte Zeitspanne ab dem Beenden der Tätigkeit bis zum Eintritt des Ruhestands.
