Rehabilitation

Rehabilitation (v. mittellat.: rehabilitatio Wiederherstellung) bedeutet im Gesundheitswesen das Wiedereingliedern in den Alltag oder das berufliche Leben. Es werden verschiedene Arten der Rehabilitation unterschieden:

Die [wiki:Medizinische Rehabilitation] versucht, einen die Erwerbsfähigkeit bedrohenden oder (z. B. durch Unfall) entstandenen Gesundheitschaden zu beseitigen, zu mildern oder Folgen zu beseitigen. Medizinische Rehabilitation gibt es aber auch für Menschen, die nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z.B. Kinder oder Rentner).

Es gibt in Deutschland insgesamt 7 Rehabilitationsträger (Leistungsträger). Die größte Bedeutung haben die gesetzliche Rentenversicherungsträger, die gesetzlichen [wiki:Krankenkasse] und die [wiki:Unfallversicherung].

Die [wiki:Berufliche Rehabilitation] folgt dem Grundprinzip "Rehabilitation vor [wiki:Rente]" und versucht, durch [wiki:Rehamaßnahme] die Betroffenen wieder in den beruflichen Alltag zu integrieren (z. B. durch [wiki:Umschulung]).

Die [wiki:Soziale Rehabilitation] umfasst alle Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben. Diese können zum Beispiel sein: Wohnungshilfe, Haushaltshilfe.

Gesetzliche Grundlage für die Rehabilitation ist das Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" [url:http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/SGB09/sgb09xinhalt.htm|(siehe hier)]



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