Die Lohnsteuer ist wie die [wiki:Kapitalertragsteuer] eine Erhebungsform der [wiki:Einkommensteuer].
Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 [wiki:EStG]) erhoben. Die Höhe der Lohnsteuer errechnet sich aus den Lohnsteuertabellen und den persönlichen Merkmalen des Arbeitnehmers (siehe auch [wiki:Lohnsteuerklasse]), die sich aus der [wiki:Lohnsteuerkarte] ergeben.
Natürlich gibt es von dieser Berechnung im deutschen Steuerrecht Ausnahmen. Von verschiedenen Zuwendungen der Arbeitgeber an die Arbeitnehmer wird die Lohnsteuer mit pauschalen Steuersätzen (zwischen 5 und 25%) erhoben.
Beispiele: Beiträge zu Direktversicherungen (bis 31.12.2004), Erstattungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Aushilfslöhne
Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuer von den gezahlten Löhnen einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.
