Als Leistung bezeichnet man im Zivilrecht die ziel- und zweckgerichtete Mehrung fremden [wiki:Vermögen].
Der Begriff der Leistung ist unabhängig davon, ob diese zur [wiki:Erfüllung (Recht)] eines [wiki:Anspruch] dient; erfolgt eine Leistung jedoch ohne Rechtsgrund, kann dies eine [wiki:Leistungskondiktion] auslösen.
Siehe auch: [wiki:Leistung (Erfüllung)]
[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]
