Leistung

Als Leistung bezeichnet man im Zivilrecht die ziel- und zweckgerichtete Mehrung fremden [wiki:Vermögen].

Der Begriff der Leistung ist unabhängig davon, ob diese zur [wiki:Erfüllung (Recht)] eines [wiki:Anspruch] dient; erfolgt eine Leistung jedoch ohne Rechtsgrund, kann dies eine [wiki:Leistungskondiktion] auslösen.

Siehe auch: [wiki:Leistung (Erfüllung)]

[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]



Leistung
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