Dazu gehören z.B. [wiki:Kapitalgesellschaft] ([wiki:Aktiengesellschaft], [wiki:Gesellschaft mit beschränkter Haftung]), aber auch ein [wiki:Versicherungsverein], ein [wiki:Betrieb gewerblicher Art] einer [wiki:Körperschaft des öffentlichen Rechts].
Allgemeines
Die Besteuerung des Gewinns einer Kapitalgesellschaft mit Körperschaftsteuer und die zusätzliche Besteuerung der [wiki:Gewinnausschüttung] beim [wiki:Anteilseigner] kann zu einer steuerlichen Doppelbelastung führen.
- Das klassische System vermeidet die Doppelbesteuerung überhaupt nicht. Die Gewinne der Kapitalgesellschaft unterliegen voll der Körperschaftsteuer und anschließend die Gewinnausschüttung voll der Einkommensteuer. Dieses System wird damit begründet, dass sowohl Kapitalgesellschaft als auch Anteilseigner jeweils eigenständige [wiki:Steuersubjekt] seien. (So Pezzer in Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Aufl., § 11 Rz. 1 m.w.N.). Diese Systeme sind weltweit selten (siehe unten: [wiki:Körperschaftsteuer]) und meist kombiniert mit sehr niedrigen Körperschaftsteuersätzen.
- International üblich sind dagegen Systeme, die die Vorbelastung von Gewinnausschüttungen auf Ebene der Kapitalgesellschaft durch eine [wiki:Körperschaftsteuer] bei der Besteuerung auf Ebene des Anteilseigners verringern bzw. pauschal vermeiden.
- Eine weitere Möglichkeit, die Doppelbesteuerung zu vermeiden besteht darin, die von der Kapitalgesellschaft gezahlte Körperschaftsteuer ganz oder teilweise auf die Einkommensteuer anzurechnen. (siehe unten, [wiki:Körperschaftsteuer], so auch in Deutschland bis 1977, siehe auch ([wiki:Anrechnungsverfahren])). Innerhalb [wiki:Europa] hat dieses System keine Zukunft, da es, um mit dem [wiki:Europarecht] vereinbar zu sein, grenzüberschreitend ausgelegt sein muss (auch eine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer muss ermöglicht werden). Von den Staaten, die noch Anrechnungsverfahren verwenden, will zum Beispiel [wiki:Frankreich] in den nächsten Jahren ebenfalls einen Systemwechsel vornehmen.
Körperschaftsteuer in Deutschland
Bemessungsgrundlage
Die Körperschaftsteuer bemißt sich nach dem zu versteuernden Einkommen der [wiki:Kapitalgesellschaft]. Ausgangsbasis für die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens einer Kapitalgesellschaft ist der [wiki:Gewinn]. Dieser wird nach den Vorschriften des [wiki:Einkommensteuer] ermittelt.
Der Gewinn ist in folgenden Fällen zu berichtigen:
- Falls unübliche Verträge zwischen [wiki:Anteilseigner] und Kapitalgesellschaft abgeschlossen werden (sog. [wiki:Verdeckte Gewinnausschüttung]), § 8 Abs. 3 KStG.
Beispiel: Bei einer Einmann-GmbH mit nur einem Gesellschafter, der gleichzeitig Geschäftsführer ist, verkauft der Gesellschafter "seiner" GmbH ein schrottreifes Auto für 100.000 € oder (in der Praxis sehr häufig) vereinbart ein unangemessen hohes Geschäftsführergehalt mit sich selbst. Die Auswirkungen derartiger Verträge sind steuerlich zu korrigieren, Maßstab ist das Verhalten "wie unter fremden Dritten".
- [wiki:Gesellschafter-Fremdfinanzierung], § 8a KStG: Wenn der zu mehr als einem Viertel beteiligte Gesellschafter "seiner" Gesellschaft ein Darlehen gibt, so darf diese die Zinsen nicht steuerlich absetzen. Gleiches gilt, wenn eine diesem Gesellschafter nahe stehende Person das Darlehen gibt, oder wenn ein Dritter das Darlehen gibt, der Gesellschafter diesem Dritten jedoch bestimmte Sicherungsrechte für dieses Darlehen einräumt ("back-to-back-Finanzierung"). Diese Vorschrift wurde wegen eines Urteils des [wiki:EuGH] geändert und ist im Jahr 2003 wohl die am heftigsten diskutierte Norm des deutschen Steuerrechts gewesen. Vgl. dazu das [url:http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage25585/BMF-Schreiben-vom-15.-Juli-2004-IV-A-2-S-2742a-20/04.pdf|Schreiben vom BMF]
- Gewinnausschüttungen von anderen Kapitalgesellschaften und von Veräußerungsgewinnen bei dem Verkauf von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften. Dies ist nötig, um Kumulationswirkungen der KSt in mehrstufigen [wiki:Konzern] zu vermeiden.
Die Steuerreform 2000
Mit dem Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 (BGBl. I S.1433) wurde mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2001 das seit 1977 gültige [wiki:Anrechnungsverfahren] abgeschafft und durch das [wiki:Halbeinkünfteverfahren] ersetzt.
Beziehungen zu anderen Steuern
[wiki:Spezial:Upload]
Entwicklung der Steuersätze
Einkommensteuer
Was als [wiki:Einkommen] einer [wiki:Kapitalgesellschaft] gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des [wiki:Einkommensteuergesetz] und des [wiki:Körperschaftsteuergesetz].
Gewerbesteuer
Kapitalgesellschaften müssen auch [wiki:Gewerbesteuer] zahlen, wobei die Gewinnermittlung für Zwecke der KSt den Ausgangspunkt für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer, den Gewerbeertrag, bildet. Die Gewerbesteuer selbst ist, im Gegensatz zur Körperschaftsteuer, als Betriebsausgabe abziehbar.
Solidaritätszuschlag
Auf die bezahlte KSt wird ein [wiki:Solidaritätszuschlag] von 5,5% erhoben.
Körperschaftsteuer in anderen Ländern
Hinweis: Wenn Steuersätze miteinander verglichen werden, ist darauf zu achten, dass weitere Steuern wie in Deutschland die [wiki:Gewerbesteuer] in dieser Liste nicht enthalten sind.Quelle: [wiki:Bundesfinanzministerium]: [url:http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage22304/Die-wichtigsten-Steuern-im-internationalen-Vergleich.pdf|Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich], 2003, S. 13-15)
Systeme mit Tarifermäßigung
In diesen Systemen kommt es zu einer pauschalen Entlastung, entweder durch eine teilweise Steuerbefreiung der Ausschüttung oder durch einen niedrigeren Steuersatz. Innerhalb der Kapitalgesellschaftenebene (Tochtergesellschaft schüttet an Muttergesellschaft aus) haben diese Systeme meist eine vollständige Steuerbefreiung.
- In [wiki:Belgien] beträgt der KSt-Satz 34%, die Ausschüttung wird beim Anteilseigner wird entweder mit 25% besteuert oder er lässt sich veranlagen.
- In [wiki:Dänemark] beträgt der KSt-Satz 30%, Dividenden werden mit 28% besteuert (ab 41.100 DKK mit dem persönlichen Steuersatz des Anteilseigners).
- In [wiki:Litauen] beträgt der KSt-Satz 15%, die Ausschüttung wird mit 15% besteuert.
- In [wiki:Luxemburg] beträgt der KSt-Satz 22,9%, die Ausschüttung ist zur Hälfte steuerfrei.
- In den [wiki:Niederlande] beträgt der KSt-Satz 34,5%, die Ausschüttung wird pauschal besteuert.
- In [wiki:Österreich] der KSt-Satz 25 % ab 2005; die Ausschüttung wird mit 25% besteuert oder zur Häfte steuerbefreit.
- In [wiki:Polen] beträgt der KSt-Satz 19%, die Ausschüttung wird mit 15% besteuert.
- In [wiki:Portugal] beträgt der KSt-Satz 25% (zzgl. 10% Gemeindezuschlag), die Ausschüttung wird zur Hälfte steuerbefreit.
- In [wiki:Schweden] beträgt der KSt-Satz 28%, die Ausschüttung wird mit 30% besteuert.
- In der [wiki:Slowakei] beträgt der KSt-Satz 19%.
- In [wiki:Slowenien] beträgt der KSt-Satz 25%, 40% der Bruttodividende ist steuerfrei.
- In [wiki:Tschechien] beträgt der KSt-Satz 28%, die Ausschüttung wird mit 15% besteuert.
- In [wiki:Ungarn] beträgt der KSt-Satz 16%.
- In den [wiki:USA] beträgt der KSt-Satz 35% (New York), die Ausschüttung wird mit 15% besteuert.
- Auf [wiki:Zypern] beträgt der KSt-Satz 10%.
Systeme ohne Tarifermäßigung
Die Ausschüttung wird beim Anteilseigner voll besteuert. Ausschüttungen an andere Kapitalgesellschaften bleiben in der Regel von der Körperschaftsteuer befreit.
- In [wiki:Republik Irland] beträgt der KSt-Satz 12,5%.
- In der [wiki:Schweiz] gibt es eine Bundeskörperschaftsteuer mit einem Satz von 8,5%. Daneben gibt es kantonale und Gemeindekörperschaftsteuern mit progressiv gestaffelten Steuersätzen. Die Spanne der Gesamtbelastung reicht dabei von 16,4% bis 29,2%, im Durchschnitt beträgt sie etwa 25%.
Vollanrechnungssysteme
Eine Doppelbesteuerung wird vermieden. Der Anteilseigner kann die von der Kapitalgesellschaft gezahlte KSt auf seine Einkommensteuer anrechnen.
Deutschland hatte mit dem von 1977-2000 geltenden [wiki:Anrechnungsverfahren] lange Zeit ein solches System. Die Steuergutschrift ist dabei i.d.R. auch als steuerpflichtiges Einkommen anzusehen.
- In [wiki:Finnland] beträgt der KSt-Satz 26%, in [wiki:Norwegen] 28%. Da beide Länder die Ausschüttung mit demselben Satz (29% bzw. 28%) besteuern, die KSt aber anrechnen, kommt es de facto zu keiner Besteuerung beim Anteilseigner. Mit Urteil vom 7. September 2004 (Rs. Manninen) hat der [wiki:Europäischer Gerichtshof] entschieden, dass das finnische Anrechungssystem [wiki:Europarecht] ist, da eine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer nicht erfolgt, was einen Verstoß gegen die [wiki:Kapitalverkehrsfreiheit] nach dem [wiki:EG-Vertrag] bedeute.
- In [wiki:Italien] beträgt der KSt-Satz 33% (zzgl 4,25% lokale Steuer), in [wiki:Malta] 35%, in beiden Ländern wird voll angerechnet.
Teilanrechnungssysteme
Nur ein Teil der von der Kapitalgesellschaft bezahlten KSt wird auf die Einkommensteuer des Anteilseigners angerechnet.
In Frankreich beträgt der KSt-Satz 33,3%, in Japan 30% in Kanada (Provinz Ontario) 22,12%, in Spanien 25% und in Großbritannien 30%.
Steuerbefreiungssysteme/Dividendenfreistellungsverfahren
Auf eine Besteuerung beim [wiki:Anteilseigner] wird verzichtet, so dass die Gefahr der Doppelbesteuerung nicht besteht.
[wiki:Estland] erhebt bei einbehaltenen Gewinnen ([wiki:Thesaurierung]) keine Steuer (Satz: 0%), erst bei Ausschüttung muss die Kapitalgesellschaft 24% Steuer zahlen. [wiki:Griechenland] hat einen Steuersatz von 35%, [wiki:Lettland] von 15%.
Weblinks
- [url:http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage22304/Die-wichtigsten-Steuern-im-internationalen-Vergleich.pdf|Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich] (Daten von 2003)
[wiki:Vorlage:Rechtshinweis][wiki:Be:Падатак на прыбытак][wiki:En:Corporate tax][wiki:Nl:Vennootschapsbelasting][wiki:Ru:Налог на прибыль]
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