Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist eine Erhebungsform der [wiki:Einkommensteuer], die auf Einnahmen aus Kapitalvermögen erhoben wird. Auf die üblichen Sparvermögen wird die Kapitalertragsteuer in Form der [wiki:Zinsabschlagsteuer] erhoben. Die Kapitalertragssteuer wird auch als [wiki:Quellensteuer] bezeichnet, weil sie direkt an der Quelle von den Banken abgeführt wird.
Die Höhe der KapESt liegt zwischen 20% (Gewinnanteilen) und 35% (anonyme Tafelgeschäfte) der Einnahmen. Die KapESt wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung auf die [wiki:Einkommensteuer] angerechnet.
Die KapESt wird, soweit ein [wiki:Freistellungsauftrag] vorliegt, nicht erhoben.
Siehe auch: [wiki:Sparerfreibetrag], [wiki:Werbungskosten]
[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]
