Die Kaderakte war die Entsprechung der heute üblichen [wiki:Personalakte] in der DDR und anderen realsozialistisch regierten Ländern.
Erfüllung und Übererfüllung des Plansolls von Arbeitnehmern wurde in der Kaderakte ebenso vermerkt wie Verfehlungen, bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes wurde die Kaderakte - quasi als [wiki:Arbeitszeugnis] - an die Kaderabteilung des neuen Betriebs weitergegeben.
Nach sozialistischer Weltanschauung existierte keine wirkliche Trennung zwischen Berufs- und Privatleben. Die Befolgung sozialistischer Wertmaßstäbe wurde folglich in beiden Bereichen gleichermaßen gefordert. Im Gegensatz zu Polizei- und Stasiakten besaß jeder berufstätige Bürger ganz offiziell eine Kaderakte. Verfehlungen - wie z.B. zeitweise das Abhören von Westsendern - wurden daher auch in der Kaderakte vermerkt. Ein verbrieftes Einsichtsrecht von seiten des [wiki:Arbeitnehmer] existierte nicht, folglich auch keine offizielle Widerspruchsmöglichkeit.
Entsprechend den niedrigen Datenschutzstandards in den sozialistischen Ländern standen Kaderakten sämtlichen Behörden zur Verfügung. Dazu war weder ein richterlicher Beschluss noch eine Information oder gar Zustimmung des Arbeitnehmers erforderlich.
Nach der Wende wurden die Kaderakten als Personalakten weitergeführt, sämtliche Hinweise auf nichtdienstliche Vorgänge mussten jedoch - spätestens auf Verlangen des Arbeitnehmers - entfernt werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass diese vielfach schon vorher entfernt wurden, um die Bespitzelung durch Nachbarn, Verwandte oder Arbeitskollegen zu verschleiern.
