Der Berufsausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einer/einem [wiki:Auszubildender] (früher: Lehrling) und einem [wiki:Ausbildender] ([wiki:Ausbildungsbetrieb]) in einem anerkannten [wiki:Liste von Berufen]. Neben diesen beiden Hauptvertragspartnern müssen bei minderjährigen Auszubildenden noch die [wiki:Erziehungsberechtigte] (i.d.R. die Eltern) zustimmen. Der Vertrag ist Voraussetzung für die betriebliche [wiki:Berufsausbildung] und muss schriftlich abgeschlossen werden, mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages ist die [wiki:Ausbildungsordnung] des jeweiligen Berufes. Außerdem schreibt der [wiki:Gesetzgeber] die Mindestangaben vor:
Inhalt des Berufsausbildungsvertrages
- Namen und Anschriften der Vertragspartner
- Ziel der Ausbildung ([wiki:Ausbildungsberuf]), sowie [wiki:Sachliche und zeitliche Gliederung] der Ausbildung (Ausbildungsplan)
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Dauer der Probezeit (mindestens 1 Monat, maximal 3 Monate)
- Ort der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes
- Zahlung und Höhe der [wiki:Ausbildungsvergütung]
- Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
- Sonstige Vereinbarungen
- Unterschriften aller Vertragspartner
- Eintragungsvermerk der zuständigen Stelle
Pflichten der Vertragsparteien
Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages gehen die Hauptvertragspartner folgende Pflichten ein:
Pflichten des Ausbildenden
Der Ausbildende verpflichtet sich,
- dem Auszubildenden alle erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in der vorgesehenen Zeit zu vermitteln, damit er das Ausbildungsziel erreichen kann;
- selbst auszubilden oder einen geeigneten Ausbilder zu benennen;
- dem Auszubildenden die Ausbildungsordung kostenlos auszuhändigen
- dem Auszubildenden kostenlos Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen;
- den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anzuhalten und freizustellen; Das gleiche gilt auch für andere Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes.
- dem Auszubildenden kostenlos ein [wiki:Berichtsheft] auszuhändigen und dessen Führung zu überwachen;
- dem Auszubildenden nur Tätigkeiten zu übertragen die dem Ausbildungszweck dienen und seinen körperlichen Kräften angemessen sind;
- dafür zu sorgen, daß der Auszubildende körperlich und sittlich nicht gefährdet wird;
- vom Auszubildenden sich eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung laut [wiki:Jugendarbeitsschutzgesetz] (JArbSchG) vorlegen zu lassen;
- den Ausbildungsvertrag unverzüglich nach Abschluss unter Beifügung der ärztlichen Bescheinigung der zuständigen Stelle vorzulegen und die Eintragung in das [wiki:Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse] zu beantragen
- den Auszubildenden für Prüfungen freizustelle.
Pflichten des Auszubildenden
Der Auszubildende verpflichtet sich,
- die Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind,
- regelmäßig die Berufsschule zu besuchen,
- mit den ihm überlassenen Werkzeugen pfleglich umzugehen,
- die betriebliche Ordnung einzuhalten,
- den Weisungen des Ausbildenden Folge zu leisten und
- an den ärztlichen Untersuchungen lt. Jugendarbeitsschutzgesetz teilzunehmen.
Beendigung des Berufsausbildungsvertrages
Der Vertrag endet
- während der ein- bis dreimonatigen [wiki:Probezeit] durch Kündigung des Vertrages durch einen der beiden Hauptvertragspartner ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, ([url:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__15.html|§ 15 BBiG])
- nach der Probezeit hat der Auszubildende [wiki:Sonderkündigungsschutz]. Der Ausbilder kann das Ausbildungsverhältnis nur bei Vorliegen eines [wiki:Wichtiger Grund] durch außerordentliche [wiki:Beendigung (Arbeitsverhältnis)] beenden([url:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__15.html|§ 15 BBiG]),
- nach der Probezeit kann der Auszubildende selbst das Ausbildungsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen beenden, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will ([url:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bbig/__15.html|§ 15 BBiG]),
- an dem Tag, an dem die Abschlussprüfung bestanden ist,
- bei Nicht-Bestehen der Prüfung mit dem Ende der Ausbildungszeit laut Ausbildungsvertrag. Auf Verlangen des Auszubildenden verlängert sich dann die Ausbildung bis zur nächsten Abschlußprüfung, höchstens aber um ein Jahr.
Berufsbildungsgesetz
Das Berufsausbildungsverhältnis ist im [wiki:Berufsbildungsgesetz] ([wiki:BBiG]) geregelt.
Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
Für diese Aufgabe sind nach dem Gesetz die so genannten [wiki:Zuständige Stelle] verantwortlich. In der gewerblichen Wirtschaft sind das die [wiki:Handwerkskammer] und die [wiki:Industrie- und Handelskammer]. Für andere Wirtschaftsbereiche regelt das Gesetz die Zuständigkeit. Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die zuständige Stelle [wiki:Ausbildungsberater] zu bestellen.[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]
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