Ausbildungsbetrieb

Unter einem Ausbildungsbetrieb versteht man in Deutschland einen [wiki:Betrieb] oder ein [wiki:Unternehmen] mit der Berechtigung, in einem [wiki:Liste von Berufen] auszubilden. Voraussetzung ist hier, dass der Betrieb einen anerkannten [wiki:Ausbilder] beschäftigt. Die Ausbildungseignung der Betriebe wird von den zuständigen [wiki:Kammer] überwacht. Die Ausbildung wird nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) in Form der [wiki:Duale Ausbildung] ausgeführt und überwacht.

Aktuell: Für den Beginn von Berufsausbildungen zwischen dem 01.08.2003 bis 31.07.2008 sind potenzielle Ausbilder von der Bundesregierung vom Nachweis der Ausbildereignung befreit.


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