Die Lage und Verteilung der durch [wiki:Arbeitsvertrag] oder [wiki:Tarifvertrag] zu leistenden [wiki:Arbeitszeit] wird auf Grundlage der betrieblichen Notwendigkeiten im Rahmen eines Arbeitszeitmodelles festgelegt. Es wird die Dauer der täglichen Arbeitszeit und die gleichmäßige oder ungleichmäßige Verteilung auf die Wochentage festgelegt. Möglich ist somit auch ein unregelmäßiges Arbeitszeitmodell, bei dem die zu leistende Arbeitszeit nicht innerhalb einer Woche, sondern im Durchschnitt eines definierten Zeitraumes (z. B. Jahr) erreicht wird.
In Betrieben mit [wiki:Betriebsrat] kann der Arbeitgeber die Arbeitszeitgestaltung nicht kraft seines [wiki:Direktionsrecht] anordnen, sondern der Betriebsrat hat hierbei ein erzwingbares [wiki:Mitbestimmungsrecht] nach § 87 [wiki:Betriebsverfassungsgesetz] (BetrVG).
