Arbeitsbescheinigung

Die [wiki:Pflicht] des [wiki:Arbeitgeber], bei [wiki:Beendigung] eines [wiki:Arbeitsverhältnis] eine Arbeitsbescheinigung auszustellen, ergibt sich aus [url:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_3/__312.html|§ 312] des Sozialgesetzbuches III ([wiki:SGB III]).Danach hat der Arbeitgeber alle Tatsachen zu bescheinigen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf [wiki:Arbeitslosengeld], [wiki:Arbeitslosenhilfe] und [wiki:Unterhaltsgeld] erheblich sein können.

In den Vordruck der [wiki:Bundesagentur für Arbeit] hat er insbesondere einzutragen:

[wiki:Vorlage:Rechtshinweis]




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