Geldwerter Vorteil

Geldwerter Vorteil ist eine Leistung, die einem Arbeitnehmer zufließt – ohne dass es sich um ein Arbeitsentgelt handelt. Nutzt ein Arbeitnehmer etwa den Firmenwagen auch für private Zwecke, dann gilt der private Nutzungsanteil als geldwerter Vorteil, auch eine unentgeltlich oder verbilligt überlassene Wohnung.
Der geldwerte Vorteil gehört zum Arbeitslohn eines Arbeitnehmers und ist lohnsteuerpflichtig.

Am häufigsten entsteht ein geldwerter Vorteil durch Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung oder die Abgabe von verbilligtem Kantinenessen.
Aufpassen: Die ausschließlich dienstliche Nutzung muss nachgewiesen werden. Tipp: Die monatliche Freigrenze von 50 Euro kann der Arbeitgeber durch die Ausgabe von Gutscheinen an seine Arbeitnehmer nutzen.

Geldwerter Vorteil
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