Betriebsrat

Ein Betriebsrat kann in Unternehmen mit mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet werden, von ihnen müssen 3 wählbar sein. Der Arbeitgeber muss zur Etablierung eines Betriebsrates nicht aktiv werden. Andererseits darf er die Wahl nicht behindern oder verbieten. Die Rechte des Betriebsrates regelt das Betriebsverfassungsgesetz.
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmer im Betrieb. Er wacht darüber, dass etwa Gesetze, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge eingehalten werden. Insbesondere muss er sich um benachteiligte Arbeitnehmer kümmern, die Gleichberechtigung und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorantreiben. Ein echtes Mitbestimmungsrecht hat der Betriebsrat vor allem in sozialen Angelegenheiten wie etwa Arbeitszeit und Mehrarbeit, Arbeitsschutz, Urlaubsgrundsätze sowie betriebliches Vorschlagswesen.

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