Das Betriebsstättenfinanzamt prüft bei der so genannten Lohnsteuer-Außenprüfung die Lohnsteuer, die ein Arbeitgeber einbehalten und abgeführt hat. Um entsprechend Auskunft erteilen zu können, sollten Unternehmen die nötigen Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden bereithalten. Was dabei im Detail zu beachten ist, können Sie dieser Checkliste entnehmen.
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