Außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigung
§ 626 BGB; §§ 3 Abs. 4, 7 Abs. 3, 12 Abs. 3 AGG
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz können eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, solches Verhalten zu unterbinden. Unmaßgeblich ist, wie der Täter selbst sein Verhalten verstanden wissen will.
(Leitsatz des Bearbeiters)
Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz können eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, solches Verhalten zu unterbinden. Unmaßgeblich ist, wie der Täter selbst sein Verhalten verstanden wissen will.
(Leitsatz des Bearbeiters)
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